Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Wir schließen Verträge
ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen.
Durch Erteilung des
Auftrages gelten unsere nachstehenden Bedingungen als angenommen; Vorschriften
des Bestellers sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich
schriftlich bestätigt wurden. Selbst dann heben Bedingungen des Bestellers
unsere Bedingungen nur so weit auf, als sie denen des Bestellers widersprechen.
- Unsere Angebote
verstehen sich in Euro freibleibend, enthalten keine Mehrwertsteuer und gelten
ab Druckerei. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und
sonstige Versandkosten nicht ein.
- Auftragsbestätigungen
erfolgen nur auf besonderen Wunsch.
- Der Versand erfolgt ab
Reinsbek, nach unserem Ermessen per Bahn, per Post oder Paketdienst, Spediteur
oder eigenen Fahrzeugen, in jedem Fall aber auf Rechnung und Gefahr des
Auftraggebers. Ohne besondere Weisung sind wir nicht verpflichtet, die
günstigste oder schnellste Versandmöglichkeit zu wählen.
Transportversicherungen werden von uns nur auf ausdrückliche Anweisung und
Kosten des Auftraggebers vorgenommen.
- Teillieferungen behalten
wir uns vor, sowie entsprechende Teilberechnungen.
- Gestellte Liefertermine
sind keine Fixtermine, werden jedoch nach Möglichkeit eingehalten. Eventuelle
Ersatzlieferungen sind - falls nicht ausdrücklich gegenteilig vermerkt -
gestattet. Bei Überschreitungen der Lieferzeit hat der Auftraggeber kein
Anrecht auf Rücktritt, Verzugsstrafen oder Schadensersatz.
- Jede Lieferung gilt als
in sich abgeschlossenes Geschäft. Etwaige Abweichungen bei späteren Lieferungen
bleiben ohne Präjustiz.
- Für die Dauer der
Prüfung der Korrekturabzüge, Andrucke, Fertigmuster
etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit unterbrochen vom Tage der
Absendung an bis zum Tage des Eintreffens der Stellungnahme.
- Ereignisse höherer
Gewalt, Lieferschwierigkeiten oder sonstige im Risikobereich unserer
Vorlieferanten liegenden Leistungsstörungen begründen keine Ansprüche gegen
uns; festgesetzte Lieferzeiten und vereinbarte Preise können von uns angemessen
angepasst werden.
Der Auftraggeber hat in
jedem Fall nur Anspruch auf Abtretung uns zustehender Ansprüche gegenüber
unseren Vorlieferanten.
Bei Lieferungsverzug ist
der Auftraggeber erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung
der ihm gesetzlich zustehenden Rechte befugt, Ersatz des entgangenen Gewinns
kann er nicht verlangen.
- Abweichungen im
Material, Farbe, Stärke, Abmessungen in Stückzahl, die im handelsüblichen
Rahmen liegen, bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung
oder Abzügen. 10% Mehr- oder Minderlieferungen sind handelsüblich.
- Bei Sonderanfertigungen
- besonders schwierige Drucke oder sonstige Arbeiten, kürzere als
branchenübliche Lieferzeiten - überliegt das Risiko der Nichterstellung, der
nicht rechtzeitigen Erstellung sowie der mangelhaften Erstellung beim
Auftraggeber, sofern uns kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit zur Last
fällt. Die Beweislast obliegt dem Auftraggeber. Sonderanfertigungen sollen nach
Möglichkeit als solche gekennzeichnet werden.
- Die Begutachtung von
Korrekturabzügen sowie schriftliche oder fernmündliche Produktionsfreigabe
durch den Auftraggeber entbinden uns von jeder Verantwortung für die
Richtigkeit dieser Vorlagen.
- Für die uns
eingesandten Texte, Vorlagen, Zeichnungen, Skizzen und Entwürfe übernimmt der
Auftraggeber die Verantwortung in Bezug auf das Vervielfältigungsrecht, das
Risiko, dass die von uns gelieferten Druckerzeugnisse gegen bestehende
Urheber-, Warenzeichen-, und Geschmacksmusterrechte verstoßen.
- Druckfilme,
Lithografien, Datenträger, Stanzen, Prägeplatten, Kopiervorlagen und
dergleichen bleiben unser Eigentum, auch wenn sie gesondert in Rechnung
gestellt werden.
Das Urheberrecht und das
Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem
Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und
dergleichen bleiben bei uns.
Für fremde Druckstücke,
Manuskripte und andere Gegenstände, die nach Erledigung des Auftrages vom
Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen abgeholt werden, übernehmen wir
keine Haftung.
- Bei
Zurverfügungstellung von magnetischen und optischen Datenträgern seitens des
Auftraggebers haften wir nur für den Verlust von Daten, wenn uns Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen, dann aber auch nur bis zur Höhe des
Auftragwertes.
- Das Einlagern und
Aufbewahren von Rohstoffen, von Halb- und Fertigerzeugnissen wie Druckplatten,
Filme, fremde Papiere etc. erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers, für einen
Zeitraum von zwei Monaten kostenlos, sofern die Einlagerung und Aufbewahrung
nicht mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist. Nach Ablauf der
zweimonatigen Frist werden vom Auftraggeber Lagerkosten zu Selbstkosten
berechnet.
- Besteller- und
Autorenkorrekturen werden gesondert in Rechnung gestellt. Für die
Rechtschreibung ist der Duden (letzte Ausgabe) maßgebend. Korrekturabzüge und
Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und für
druckreif erklärt zurück zu geben.
Wir haften nicht für vom
Auftraggeber übersehene Fehler.
Bei kleineren
Druckaufträgen und gesetzten Manuskripten sind wir nicht zur Übersendung eines
Korrekturabzuges verpflichtet. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges
nicht verlangt, so beschränkt sich unsere Haftung für Satzfehler auf grobes
Verschulden.
Bei Änderung nach
Druckgenehmigung gehen alle Spesen einschließlich der Kosten des
Maschinenstillstandes zu Lasten des Auftraggebers. Bei farbigen Drucken
berechtigen geringfügige Farbabweichungen nicht zur Mängelrüge.
Hat der Auftrag
Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitungen von Druckerzeugnissen zum
Gegenstand, so haften wir nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung
des zu veredelnden oder weiter zu verarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der
Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
- Reklamationen
erkennbarer Mängel müssen uns innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Ware
schriftlich angezeigt werden. Versteckte Mängel sind unverzüglich spätestens
zehn Tage nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Rücksendungen sind ohne
vorherige gegenseitige Verständigung nicht statthaft. Bei berechtigten
Beanstandungen erfolgt nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist eine
kostenlose Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Soweit diese Maßnahme die
Reklamationen beseitigen, sind Wandlungs- oder Minderansprüche sowie das Recht
zum Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Eine Haftung für jegliche Art von
Mängelfolgeschäden ist ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann; der Nachweis obliegt dem Auftraggeber.
Schadensersatzansprüche
über den Wert der beanstandeten Waren hinaus sind ausgeschlossen.
- Die gelieferte Ware
bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Scheck und Wechsel
gelten nur als Zahlung erfüllungshalber. Für den Fall des Weiterverkaufs der
Ware an einen Dritten wird gleichzeitig die dem Käufer an den Dritten
entstehenden Forderungen an uns sicherungshalber abgetreten. Die Ware darf vor
voller Bezahlung bzw. vor Einlösung der dafür gegebenen Schecks oder Wechsel
weder verpfändet noch anderweitig zur Sicherheit übereignet werden.
- Wechsel übernehmen wir
nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und dann ohne Verbindlichkeit für
rechtzeitige Vorlegung, Protest oder sonstige Formalitäten unter Berechnung von
Diskont und Einzugsspesen.
- Das Zahlungsziel
beträgt 14 Tage netto Kasse ohne jeden Abzug, die Zahlungsfrist gilt ab dem
Tage des Rechnungsdatums.
- Wird eine wesentliche
Verschlechterung in dem Vermögensverhältnis des Auftraggebers bekannt oder
gerät er mit einer Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, sofortige Zahlung
aller offenen, auch noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen. Wir haben
weiter das Recht, die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen des Auftraggebers einzustellen.
- Dem Auftraggeber steht
wegen etwaiger eigener Ansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, ein
Zurückbehaltungsrecht nicht zu. Ein Aufrechnungsrecht des Auftraggebers besteht
für den Fall, dass der Anspruch rechtskräftig festgestellt ist.
- Bei Bereitstellung
größerer Papier- und Druckstoffmengen oder besonderer Materialien sind wir
berechtigt, hierfür sofortige Zahlung zu verlangen.
- Für jede Mahnung
verlangen wir eine Gebühr in Höhe von Euro 3,-.
- Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie
Gerichtsstand ist Lübeck.