Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Wir schließen Verträge ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen.
    Durch Erteilung des Auftrages gelten unsere nachstehenden Bedingungen als angenommen; Vorschriften des Bestellers sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Selbst dann heben Bedingungen des Bestellers unsere Bedingungen nur so weit auf, als sie denen des Bestellers widersprechen.
  2. Unsere Angebote verstehen sich in Euro freibleibend, enthalten keine Mehrwertsteuer und gelten ab Druckerei. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
  3. Auftragsbestätigungen erfolgen nur auf besonderen Wunsch.
  4. Der Versand erfolgt ab Reinsbek, nach unserem Ermessen per Bahn, per Post oder Paketdienst, Spediteur oder eigenen Fahrzeugen, in jedem Fall aber auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Ohne besondere Weisung sind wir nicht verpflichtet, die günstigste oder schnellste Versandmöglichkeit zu wählen. Transportversicherungen werden von uns nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers vorgenommen.
  5. Teillieferungen behalten wir uns vor, sowie entsprechende Teilberechnungen.
  6. Gestellte Liefertermine sind keine Fixtermine, werden jedoch nach Möglichkeit eingehalten. Eventuelle Ersatzlieferungen sind - falls nicht ausdrücklich gegenteilig vermerkt - gestattet. Bei Überschreitungen der Lieferzeit hat der Auftraggeber kein Anrecht auf Rücktritt, Verzugsstrafen oder Schadensersatz.
  7. Jede Lieferung gilt als in sich abgeschlossenes Geschäft. Etwaige Abweichungen bei späteren Lieferungen bleiben ohne Präjustiz.
  8. Für die Dauer der Prüfung der Korrekturabzüge, Andrucke, Fertig­muster etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit unterbrochen vom Tage der Absendung an bis zum Tage des Eintreffens der Stellungnahme.
  9. Ereignisse höherer Gewalt, Lieferschwierigkeiten oder sonstige im Risikobereich unserer Vorlieferanten liegenden Leistungsstörungen begründen keine Ansprüche gegen uns; festgesetzte Lieferzeiten und vereinbarte Preise können von uns angemessen angepasst werden.
    Der Auftraggeber hat in jedem Fall nur Anspruch auf Abtretung uns zustehender Ansprüche gegenüber unseren Vorlieferanten.
    Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte befugt, Ersatz des entgangenen Gewinns kann er nicht verlangen.
  10. Abweichungen im Material, Farbe, Stärke, Abmessungen in Stückzahl, die im handelsüblichen Rahmen liegen, bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung oder Abzügen. 10% Mehr- oder Minderlieferungen sind handelsüblich.
  11. Bei Sonderanfertigungen - besonders schwierige Drucke oder sonstige Arbeiten, kürzere als branchenübliche Lieferzeiten - überliegt das Risiko der Nichterstellung, der nicht rechtzeitigen Erstellung sowie der mangelhaften Erstellung beim Auftraggeber, sofern uns kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Beweislast obliegt dem Auftraggeber. Sonderanfertigungen sollen nach Möglichkeit als solche gekennzeichnet werden.
  12. Die Begutachtung von Korrekturabzügen sowie schriftliche oder fernmündliche Produktionsfreigabe durch den Auftraggeber entbinden uns von jeder Verantwortung für die Richtigkeit dieser Vorlagen.
  13. Für die uns eingesandten Texte, Vorlagen, Zeichnungen, Skizzen und Entwürfe übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung in Bezug auf das Vervielfältigungsrecht, das Risiko, dass die von uns gelieferten Druckerzeugnisse gegen bestehende Urheber-, Warenzeichen-, und Geschmacksmusterrechte verstoßen.
  14. Druckfilme, Lithografien, Datenträger, Stanzen, Prägeplatten, Kopiervorlagen und dergleichen bleiben unser Eigentum, auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt werden.
    Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen bleiben bei uns.
    Für fremde Druckstücke, Manuskripte und andere Gegenstände, die nach Erledigung des Auftrages vom Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen abgeholt werden, übernehmen wir keine Haftung.
  15. Bei Zurverfügungstellung von magnetischen und optischen Datenträgern seitens des Auftraggebers haften wir nur für den Verlust von Daten, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen, dann aber auch nur bis zur Höhe des Auftragwertes.
  16. Das Einlagern und Aufbewahren von Rohstoffen, von Halb- und Fertigerzeugnissen wie Druckplatten, Filme, fremde Papiere etc. erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers, für einen Zeitraum von zwei Monaten kostenlos, sofern die Einlagerung und Aufbewahrung nicht mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist. Nach Ablauf der zweimonatigen Frist werden vom Auftraggeber Lagerkosten zu Selbstkosten berechnet.
  17. Besteller- und Autorenkorrekturen werden gesondert in Rechnung gestellt. Für die Rechtschreibung ist der Duden (letzte Ausgabe) maßgebend. Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und für druckreif erklärt zurück zu geben.
    Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler.
    Bei kleineren Druckaufträgen und gesetzten Manuskripten sind wir nicht zur Übersendung eines Korrekturabzuges verpflichtet. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich unsere Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden.
    Bei Änderung nach Druckgenehmigung gehen alle Spesen einschließlich der Kosten des Maschinenstillstandes zu Lasten des Auftraggebers. Bei farbigen Drucken berechtigen geringfügige Farbabweichungen nicht zur Mängelrüge.
    Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitungen von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haften wir nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiter zu verarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
  18. Reklamationen erkennbarer Mängel müssen uns innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich angezeigt werden. Versteckte Mängel sind unverzüglich spätestens zehn Tage nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Rücksendungen sind ohne vorherige gegenseitige Verständigung nicht statthaft. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist eine kostenlose Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Soweit diese Maßnahme die Reklamationen beseitigen, sind Wandlungs- oder Minderansprüche sowie das Recht zum Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Eine Haftung für jegliche Art von Mängelfolgeschäden ist ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann; der Nachweis obliegt dem Auftraggeber.
    Schadensersatzansprüche über den Wert der beanstandeten Waren hinaus sind ausgeschlossen.
  19. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Scheck und Wechsel gelten nur als Zahlung erfüllungshalber. Für den Fall des Weiterverkaufs der Ware an einen Dritten wird gleichzeitig die dem Käufer an den Dritten entstehenden Forderungen an uns sicherungshalber abgetreten. Die Ware darf vor voller Bezahlung bzw. vor Einlösung der dafür gegebenen Schecks oder Wechsel weder verpfändet noch anderweitig zur Sicherheit übereignet werden.
  20. Wechsel übernehmen wir nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und dann ohne Verbindlichkeit für rechtzeitige Vorlegung, Protest oder sonstige Formalitäten unter Berechnung von Diskont und Einzugsspesen.
  21. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage netto Kasse ohne jeden Abzug, die Zahlungsfrist gilt ab dem Tage des Rechnungsdatums.
  22. Wird eine wesentliche Verschlechterung in dem Vermögensverhältnis des Auftraggebers bekannt oder gerät er mit einer Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, sofortige Zahlung aller offenen, auch noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen. Wir haben weiter das Recht, die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen des Auftraggebers einzustellen.
  23. Dem Auftraggeber steht wegen etwaiger eigener Ansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu. Ein Aufrechnungsrecht des Auftraggebers besteht für den Fall, dass der Anspruch rechtskräftig festgestellt ist.
  24. Bei Bereitstellung größerer Papier- und Druckstoffmengen oder besonderer Materialien sind wir berechtigt, hierfür sofortige Zahlung zu verlangen.
  25. Für jede Mahnung verlangen wir eine Gebühr in Höhe von Euro 3,-.
  26. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand ist Lübeck.